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Der Service der Rechtsanwaltskammer Stuttgart als Einheitlicher Ansprechpartner (EA)

Nach dem am 28.12.2009 in Kraft getretenen Gesetz über Einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg (EAG BW; GBl. v 07.12.2009, S. 679) sind in Baden-Württemberg die Kammern EA. Neben den Industrie- und Handelskammern sind dies die Handwerkskammern, die Rechtsanwaltskammern (Stuttgart, Tübingen, Karlsruhe und Freiburg), die Steuerberaterkammern, die Architektenkammer, die Ingenieurkammer und die Landestierärztekammer, sowie optional die Stadt- und Landkreise. Zielsetzung dieses einheitlichen Ansprechpartners ist es, den Unternehmer durch den Behördendschungel zu lotsen.

Das EAG dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 v. 27.12.2006, S. 36, Dienstleistungsrichtlinie).

Nach § 4 EAG stellt das Land für das elektronische Verfahren nach § 71 e VwVfG und § 71 e LVwVfG das Dienstleistungsportal des Landes Baden-Württemberg (www.service-bw.de) bereit. Die Einheitlichen Ansprechpartner und die für das jeweilige Verfahren zuständigen Behörden eröffnen mit den Funktionen des Dienstleistungsportals einen elektronischen Zugang für die Dienstleistungserbringer, soweit nicht auf andere Weise ein geeigneter Zugang eröffnet ist. Die Einheitlichen Ansprechpartner und die für das jeweilige Verfahren zuständigen Behörden ermöglichen die Abwicklung von Verfahren nach §§ 71a bis § 71e LVwVfG.

Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart bietet als EA Unterstützung für diejenigen, die innerhalb der EU anwaltliche Dienstleistungen im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Stuttgart anbieten möchten. Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart ist insofern als EA bei den Formalitäten und Verfahren, insbesondere im Rahmen der elektronischen Verfahrensabwicklung, behilflich.

Antragsteller, das heißt angehende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, finden hier die elektronischen Formulare sowie wichtige Informationen und Handreichungen für die anwaltliche Berufsausübung. Darüber hinaus steht der Online-Beratungsdienst unter www.rak-onlineberatung.de zur Verfügung.

Alle Leistungen der Rechtsanwaltskammer Stuttgart für Mitglieder sind hier abrufbar.

Weitere Informationen zum E-Government, zur EG-Dienstleistungsrichtlinie und zum EAG stehen auf den Internetportalen des Justiz-, Innen- und Wirtschaftsministeriums des Landes Baden-Württemberg sowie auf den Internetportalen der Berufskammern bereit.

 

 

Kontaktdaten der Rechtsanwaltskammer Stuttgart:
Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Königstraße 14
D-70173 Stuttgart
Telefon: 07 11 / 22 21 55-0
Telefax: 07 11 / 22 21 55-11
E-Mail: ea spamgeschützt @ spamgeschützt rak-stuttgart.de
www.rak-stuttgart.de

 

 

Ansprechpartner der Rechtsanwaltskammer Stuttgart:
Dr. Thomas A. Degen, Rechtsanwalt, Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Miriam Erol, Rechtsanwaltsfachangestellte, Zulassungsabteilung (Nachnamen A-K)
Swenja Geiger, Rechtsanwaltsfachangestellte, Zulassungsabteilung (Nachnamen L-S)
Daniela Keller, Rechtsanwaltsfachangestellte, Zulassungsabteilung (Nachnamen T-Z)

Online-Beratungsdienst: www.rak-onlineberatung.de

 

Weitere Links zur EG-Dienstleistungsrichtlinie und zum Einheitlichen Ansprechpartner:

 

- www.dienstleisten-leicht-gemacht.de

- http://ec.europa.eu/internal_market/eu-go/index_de.htm

- http://de.wikipedia.org/wiki/Einheitlicher_Ansprechpartner

- www.deutschland-online.de

- http://www.juraforum.de/lexikon/verfahren-ueber-eine-einheitliche-stelle

 

29. Juli 10
Konsultation zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie

Am 30. Juni 2010 hat die Europäische Kommission eine Konsultation zur Umsetzung


 

 

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