Herzlich willkommen auf dem Internetportal www.syndikustag.de.
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3. Stuttgarter Syndikustag
am Donnerstag, 18. November 2010 um 15:00 Uhr
- Begrüßung durch den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
(15:00 bis 15:10 Uhr)
Rechtsanwalt Frank E. R. Diem, Kanzlei Diem & Partner, Stuttgart - Vorstellung der Referenten
(15:10 bis 15:20 Uhr)
Rechtsanwalt Dr. Frank J. Hospach, Kanzlei Kasper Knacke Wintterlin & Partner, Mitglied des Präsidiums der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Stuttgart - „Compliance als Chance“
(15:20 bis 15:50 Uhr)
Rechtsanwalt Professor Dr. Jochen Deister, Professor für deutsches und internationales Wirtschaftsrecht, Informations- und Kommunikationsrecht an der German Graduate School of Management and Law gGmbH, Heilbronn - „Der Syndikus als Fachanwalt“
(16:00 bis 16:30 Uhr)
Rechtsanwalt Christian Dahns,
Geschäftsführer der Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin
Kommunikationspause: Imbiss und Gespräche
(16:30 bis 17:00 Uhr)
- „Kommunikation im Unternehmen intern und extern - Rechtliche Faktoren beim Community Management und Web 2.0“
(17:00 bis 17:30 Uhr)
Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht M.C.L., Kanzlei Diem & Partner, Stuttgart - „Anwaltliches Versorgungsrecht und Deutsche Rentenversicherung, Spannungsfelder bei § 6 SGB VI und § 46 BRAO nach dem Ende der Doppelberufstheorie“
(17:40 bis 18:10 Uhr)
Rechtsanwalt Martin W. Huff, Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln, Köln/Leverkusen - Diskussion mit den Teilnehmern und Referenten
(18:10 bis 18:45 Uhr)
Moderation: Rechtsanwalt Dr. Frank J. Hospach, Kanzlei Kasper Knacke Wintterlin & Partner, Mitglied des Präsidiums der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Stuttgart
Ende der Veranstaltung: gegen 18:45 Uhr
Die Teilnehmer erhalten vor Ort Seminarunterlagen, eine Teilnehmerliste sowie ein Teilnahmezertifikat.
Die Veranstaltung findet statt am Donnerstag, 18. November 2010, 15:00 Uhr bis 18:45 Uhr im Fortbildungsraum 3 des Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Königstraße 14, 70173 Stuttgart - Eingang Stephanstraße 25 (4. OG) -.
Die Seminargebühr beträgt € 105,00 (€ 100,00 bei Online-Buchung), jeweils umsatzsteuerbefreit.
Die Anmeldung kann online unter www.rak-fortbildungsinstitut.de oder per Post bzw. Telefax (Seminar-Nr. 101118-S-RA bitte bei Anmeldung per Post oder Telefax angeben) erfolgen.
Veranstaltungsbericht 2. Stuttgarter Syndikustag am 06. November 2008
Rund 75 Teilnehmer aus Anwaltschaft und Unternehmen waren am 6. November 2008 nach Stuttgart gekommen, um sich über die aktuellen Entwicklungen rund um den Syndikusanwalt zu informieren. Bereits zum zweiten Mal hatte die Rechtsanwaltskammer Stuttgart zum Syndikustag eingeladen und auch diesmal referierten ausgewiesene Experten aus der Praxis.
Im Eröffnungsreferat gab Rechtsanwalt Professor Dr. Achim Schunder, Schriftleiter der NJW und Niederlassungsleiter des Verlages C.H. Beck in Frankfurt/Main, zunächst einen Überblick über Begriff und Rechtsgrundlagen des Syndikusanwalts. Es folgte die Darstellung der Rechtsprechung, insbesondere des BVerfG zur „Doppelberufstheorie“, die mit Urteil aus dem Jahr 1993 aufgegeben wurde. Der BGH hatte gerade in den letzten Jahren vielfach Gelegenheit, zur Frage der Unvereinbarkeit eines Zweitberufes mit der Anwaltstätigkeit Stellung zu nehmen und konnte damit das Merkmal der Interessenkollision näher konkretisieren. Die Möglichkeit der Fachanwaltszulassung wurde vom BGH erstmals im Jahr 2001 zugunsten von Syndici entschieden, soweit die erforderlichen Fälle im Rahmen der Syndikustätigkeit anfallen. Schunders Schlussthese: „Der Syndikusanwalt ist Rechtsanwalt“. Die Gemeinsamkeiten von Syndikusanwalt und freiem Anwalt seien größer als die Unterschiede. Einschränkungen der Freiheit des Rechtsanwalts seien allerdings vom Gesetzgeber aus Brüssel zu erwarten sowie seitens der Finanzbehörden, die mehr und mehr versuchten, Anwälte zur Gewerbesteuer heranzuziehen.
Die Besonderheiten der Tätigkeit eines Verbandsjuristen hob Rechtsanwalt Peer-Michael Dick hervor, der als Hauptgeschäftsführer von Südwestmetall (Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.V., Stuttgart) ca. 70 juristischen Mitarbeitern vorsteht. Rechtsberatung falle hier sowohl gegenüber den Mitgliedern des Verbandes an, also für die angeschlossenen ca. 2.900 Unternehmen und Betriebe, als auch im Hinblick auf den Verband selbst.
Das veränderte Berufsbild des Unternehmensjuristen mit Fokus auf die zunehmende Internationalisierung wurde von Rechtsanwalt Dr. Frank Straile, Leiter der Rechtsabteilung der Thales Holding GmbH, Stuttgart, beleuchtet. Er und seine Kolleginnen und Kollegen in der Rechtsabteilung müssten mehr und mehr auch interkulturelle Kompetenzen aufweisen und sich als Mediatoren an den Schnittstellen zwischen Geschäftsführung, Fachabteilungen und Prozessvertretern in einem europäisch agierenden Unternehmen verstehen. Klassische Stärken des Anwalts als Analytiker, Ideengeber, Moderator und Vermittler kämen ihm hierbei zugute. Weitere Eigenschaften des Syndikusanwalts wie Verschwiegenheit, unternehmerisches Verständnis und Neutralität wirkten sich ebenfalls positiv aus, so Straile.
Rechtsanwalt Dr. Lutz Kniprath, Senior Legal Counsel in der Rechtsabteilung der Robert Bosch GmbH (Gerlingen), referierte und interpretierte die Rechtsprechung der europäischen Gerichte zum Anwaltsprivileg. Bereits seit dem Jahr 1982 haben EuGH und EuG in verschiedenen Entscheidungen hierzu Stellung genommen und das Anwaltsprivileg weiterentwickelt. Derzeit befasst sich der EuGH im Verfahren Akzo Nobel v. Kommission damit, unter welchen Voraussetzungen der Syndikusanwalt dem freien Rechtsanwalt gleichgestellt ist. Im konkreten Fall geht es um die Frage der Vertraulichkeit der Korrespondenz zwischen Rechtsanwalt und Mandant bzw. ob der Unternehmensjurist den Schutz des Berufsgeheimnisses genießt. Anwaltliche Unabhängigkeit, räumliche Trennung der Rechtsabteilung und Kennzeichnung elektronischer Daten seien denkbare Maßnahmen der Vorbeugung, so Kniprath. Möglicherweise werde hier erst der Gang nach Straßburg zum Europäschen Gerichtshof für Menschenrechte letzte Klarheit schaffen.
Im letzten Referat von Dipl.-Kfm. Michael Jung, Hauptgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (Köln), ging es um die Befreiung der Syndikusanwälte von der Versicherungspflicht nach § 6 SGB VI. Nach Darstellung der rechtlichen Grundlagen schilderte der Referent eindrucksvoll die besondere praktische Relevanz von Befreiungsanträgen und wie wichtig deren einwandfreie Gestaltung für die Syndikusanwälte sei, um keine Nachteile zu erlangen. Dem Befreiungsantrag sollte z.B. eine detaillierte Stellen- und Funktionsbeschreibung beigefügt sein. Mit konkreten Formulierungstipps am Beispiel von Rechtsberatung, Rechtsentscheidung, Rechtsgestaltung und Rechtsvermittlung gab Jung den Zuhörern letztlich wertvolle praktische Hilfestellung.
Die sich anschließende Diskussion mit den Teilnehmern und Referenten wurde von Rechtsanwalt Dr. Frank J. Hospach von der Stuttgarter Kanzlei Kasper Knacke Wintterlin & Partner moderiert. Neu gewonnene Erkenntnisse und ein intensiver Gedankenaustausch machten den 2. Stuttgarter Syndikustag zu einer gelungenen Veranstaltung, die unter der konzeptionellen und organisatorischen Leitung des Geschäftsführers der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Rechtsanwalt Dr. Thomas A. Degen, stand.
Rechtsanwältin Stefanie Assmann, Richard Boorberg Verlag, Stuttgart
1. Stuttgarter Syndikustag am 26.07.2006:
Thesenpapiere der Referenten des 1. Stuttgarter Syndikustags (PDF)












