Kopfbild

Die EU-Erbrechtsverordnung - Wie Europa das deutsche Erbrecht verändert

Rechtspolitische Veranstaltung auf Einladung von Herrn Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll MdL: 

„Die EU-Erbrechtsverordnung - Wie Europa das deutsche Erbrecht verändert“, Donnerstag, 17. Juni 2010 um 17.00 Uhr, Kleiner Kursaal, Königsplatz 1, 70372 Stuttgart - Bad Cannstatt 

Die Einführung EU-weit einheitlicher Regeln für das anwendbare Erbrecht zählt aktuell zu den interessantesten Projekten der europäischen Rechtspolitik.  

Das materielle Erbrecht der Mitgliedstaaten unterscheidet sich ganz erheblich, beispielsweise hinsichtlich des Pflichtteils oder der gesetzlichen Erbfolge. Deswegen ist es von entscheidender Bedeutung, welches Erbrecht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zur Anwendung kommt. Dass die Mitgliedstaaten derzeit ihr internationales Erbrechts - Privatrecht (IPR) eigenständig regeln, führt daher zu vielfältigen Problemen. 

Im Oktober 2009 hat die EU-Kommission daher eine „Verordnung über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses“ vorgeschlagen. Die Beratungen über diesen Vorschlag laufen derzeit im Rat und im Europäischen Parlament auf Hochtouren.  

Mit der rechtspolitischen Veranstaltung wollen wir die derzeit im Raum stehenden Vorschläge zur Schaffung eines EU-weit einheitlichen IPR des Erbrechts aufgreifen und mit einem Fachpublikum darüber diskutieren, was sich für Erblasser, Erben, Rechtsanwälte, Notare und Gerichte ändern könnte. Dabei stellen sich viele wichtige Fragen, zum Beispiel, ob der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort als Anknüpfungspunkt des anzuwendenden Rechts dienen soll oder wie der Begriff des Aufenthaltsorts praxisgerecht ausgestaltet werden kann. Diskutieren wollen wir auch, wie ein europäisches Nachlasszeugnis aussehen müsste, damit Erben den Nachlass möglichst effektiv und reibungslos in einem anderen Mitgliedstaat abwickeln können, und in welchem Verhältnis dabei nationale Erbscheine und das europäische Nachlasszeugnis stehen sollten.  

Die aktuellen Vorschläge wird Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll MdL  mit dem Abgeordneten Kurt Lechner MdEP, Berichterstatter des federführenden Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments, dem Präsidenten der Bundesnotarkammer Dr. Tilman Götte und Dipl.-Rechtspfleger (FH) Thomas Lauk, Prokurist und Bereichsleiter Erbenermittlung International der Heilbronner Hörner Bank AG, die u.a. auf internationale Nachlassverwaltungen spezialisiert ist, diskutieren. Die Leitung der Diskussion hat Michael Reissenberger (SWR).  

Weitere Einzelheiten finden Sie unter www.jum.baden-wuerttemberg.de über die Rubrik Veranstaltungen; es wird um Anmeldung bis zum 14. Juni 2010 per EMail (kellers@jum.bwl.de) oder Fax (0711/279-2106) gebeten.“

 

 

 

Volltextsuche

Erweiterte Suche

Login Intranet / Forum


Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich in das Intranet / Forum einzuloggen.

Forum-Passwort vergessen?

RAK Kombicard
Onlineberatung